Neue Corona-Verordnung „Sport“

Liebe Mitglieder der Tennisabteilung der SGOS,

in den letzten Tagen ist eine neue Corona-Verordnung „Sport“ in Kraft getreten. Entsprechend haben wir unser Hygienekonzept angepasst. Neu ist, dass man sich in den Innenräumen nur noch mit 3G-Nachweis aufhalten darf – ausgenommen sind lediglich die Toiletten! Im Außenbereich gibt es so gut wie keine Einschränkungen mehr, lediglich auf die 1,5 m Abstand ist zu achten!

Es gelten folgende Regel und Richtlinien:

  1. Registrierung der Sportler für den Spielbetrieb ausschließlich durch namentliche Anmeldung im GotCourts (https://apps.gotcourts.com), das Tennis-Spielen ohne Registrierung ist nicht zulässig!
  2. Das Betreten des ‘Tennistreffs‘ ist nur mit 3G-Nachweise gestattet.
    Ausnahme:
    • die Nutzung der Toilette (Maskenpflicht für nicht Immunisierte).
    • Duschen + Umkleide: nur mir 3G-Nachweis.
    • Clubraum (Tennistreff): nur mit 3G-Nachweis Ausnahme: einzelnes, kurzzeitiges Eintreten z.B. zum Getränke holen (Maskenpflicht).
    • Beschilderung: Eingangstüre ‘Tennistreff‘ und Terrassentür.
  3. Für den Außenbereich ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Das gilt sowohl für den Trainings- und Übungsbetrieb, als auch für Besucher. Kinder, die 6 Jahre und jünger sind, sind generell von der 3G-Nachweispflicht befreit.
  4. Maskenpflicht besteht im Außenbereich aber dort, wo nicht mind. 1,5m Abstand eingehalten werden können.
  5. Während der Sportausübung auf dem Platz besteht keine Maskenpflicht.

Wir bitten um strikte Einhaltung der Regeln!
Für die Einhaltung der Verordnung ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.

Mit sportliche Grüße
Herwig Buttler

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